Die HAUSREINIGUNG in der Wohnsiedlung Schmelz

wird ab 1. April 2016 durch die

Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung GmbH

übernommen !!!!!

Für Infos, Schadensmeldungen, Beschwerden rufen Sie rund um die Uhr die Service-Nummer 05 75 75 75 

http://www.hausbetreuung-wien.at/

Telefonisch ist die Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung GmbH für Sie rund um die Uhr

unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 80 80 27 erreichbar.

Per E-Mail office@hausbetreuung-wien.at

Die Mieter der Wohnsiedlung Schmelz wurden durch Wiener Wohnen mit nachfolgenden Schreiben vom 14.3.2016 von der Übernahme der Reinigungsleistung von Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung GmbH in Kenntnis gesetzt.

Womit die Mieter der Wohnsiedlung Schmelz von der bisherigen Verpflichtung zur anteilsmäßigen Reinigungsverpflichtung
ab 1. April 2016 entbunden sind.
Die Mistplätze in der Siedlung - welche bisher vom Verein der Mieter und Hausgärtner, nach Bezahlung der "erweiterten Betriebskosten" für die Mieter gereinigt wurden - werden nunmehr gleichfalls von der
Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung GmbH einmal wöchentlich mitgereinigt.

Bisher erfolgte die Reinigung der Wohnsiedlung Schmelz verpflichtend durch die Mieter, gemäß Mietvertrag:

Die HAUSREINIGUNG der Mieter als HAUSBESORGER

Pflichten der Mieter

Beiblatt zum MIETVERTRAG - Gesetzliche Grundlagen - REINIGUNGSVERTRAG

  

In der Wohnhausanlage "Siedlung Schmelz" gibt es keine Hausbesorger. Über die Gründe ist viel diskutiert worden - an der Tatsache selbst hat sich bisher nichts geändert.

Tatsache ist, dass die Pflichten des Hausbesorgers im Mietvertrag auf die Mieter übertragen wurden - jeder Mieter hat mit seiner Unterschrift unter den Mietvertrag auch seine Verpflichtung zur Übernahme eines der Größe seiner Wohnung entsprechenden Teils der Tätigkeiten des Hausbesorgers übernommen.

Der Vorstand des Vereins der Mieter und Hausgärtner der Siedlung Schmelz ist von der Hausverwaltung WIENER WOHNEN beauftragt und ermächtigt worden, die Durchführung der von jedem Mieter mit dem Mietvertrag übernommenen Verpflichtung zur anteilsmäßigen Durchführung der Hausbesorgertätigkeiten („Haustour“) zu überwachen und zu regeln.

Zu den Hausbesorgertätigkeiten, die im Rahmen der Haustour zu erfüllen sind, gehören:

1.      Die Hausreinigung: Sie umfasst jedenfalls die wöchentliche Reinigung der allgemein zugänglichen Gänge und Stiegen durch Kehren und Waschen (einschließlich der Reinigung der Handläufe), wenigstens zweimal jährlich die Reinigung der Fenster (soweit sie gefahrlos erreichbar sind) und der Türen (ausgenommen Wohnungstüren) sowie das Kehren der Dachböden und Kellergänge (nach dem Rauchfangkehrer), bei Bedarf auch des Gehsteigs im Bereich des Hauses (ausgenommen Winterdienst).

2.      Die Haustorsperre: Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind die Hauseingangstüren täglich um 21 Uhr zu versperren. Darüber hinaus hat jede/r, der/die das Haus zwischen 21 und 6 Uhr betritt oder verlässt, die Haustüre zu versperren (gleichgültig, ob sie schon versperrt war oder nicht). Schäden an allgemeinen Teilen des Hauses sind unverzüglich dem Vereinsvorstand und der Hausverwaltung (Tel. 05 757575) zu melden.


Jede/r Mieter/in hat die Haustour gemäß der im Haus geltenden Regelung von Montag früh bis Sonntag abend in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen („Haustour“). Der/die Mieter(in) kann das auch durch Gehilfen oder Beauftragte auf eigene Kosten durchführen lassen, trägt aber die Verantwortung für die Erfüllung der Verpflichtungen.

Wenn im Haus Uneinigkeit über die Durchführung der Haustour besteht, haben die betroffenen Mieter den Vereinsvorstand zu benachrichtigen, der von Wiener Wohnen ermächtigt ist, für die Mieter verbindliche Regelungen anzuordnen.

Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen hat der Mieter einer Wohnung, die aus 2 oder mehreren zusammengelegten Wohnungen und/oder einem ausgebauten Dachboden besteht, für jede dieser ursprünglichen Wohnungen bzw. den Dachboden eine Haustour zu leisten, auch wenn nur mehr ein einziger Mietvertrag für das gesamte Mietobjekt besteht oder die anderen Wohnungseingangstüren zugemauert sind. Von dieser Regelung sind nur Häuser ausgenommen, in denen entweder eine von allen Mietern des Hauses anerkannte und eingehaltene andere Vereinbarung besteht oder eine Regelung der Haustouren entsprechend den tatsächlichen Flächen der Mietobjekte vom Vereinsvorstand festgesetzt wurde.

Der Vereinsvorstand ist berechtigt, die Erfüllung der Hausbesorgerverpflichtungen durch die Mieter zu kontrollieren und bei Bedarf konkrete Anweisungen zu geben.

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